Krebsvorsorge
Ein Großteil der bösartigen Erkrankungen ist bei früher Diagnose heilbar und kann durch das Erkennen von Vorstufen sogar verhindert werden. Deswegen werden von den gesetzlichen Krankenkassen mehrere Leistungen übernommen. Dazu zählen:
- das Abtasten der Brust
- das Abtasten des Unterbauches
- der Zellabstrich vom Gebärmutterhals
Ab dem 50. Lebensjahr kommen hinzu:
- Mammographie alle 2 Jahre (bis zum 69. Lebensjahr)
- immunologischer Stuhltest zur erweiterten Diagnostik auf Darmkrebs
Über das medizinisch Ausreichende, Zweckmäßige, Wirtschaftliche und Notwendige hinaus gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die die Krebsfrüherkennung aus ärztlicher Sicht sinnvoll ergänzen und erweitern können - die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die von der gesetzlichen Krankenkasse jedoch nicht bezahlt werden. Dazu gehören:
- Ultraschall des kleinen Beckens, der Gebärmutter und Eierstöcke
- Ultraschall der Brust (Mammasonographie)
- Abstrich vom Gebärmutterhals zum Nachweis krebsverursachender Papilloma-Viren